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Merkblatt LÄRM
für motorbetriebene Geräte
Lärm nervt uns alle. Vor allem der Lärm, den wir nicht
selber machen, dem wir aber ausgesetzt sind: Zu Beginn der schönen
Jahreszeit, im Garten, auf der Terrasse,...
Stetig wächst die Zahl der motorbetriebenen Geräte.
Bitte nehmen Sie Rücksicht!
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Privatpersonen von
20.00 - 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen keine lärm erzeugenden
Geräte betreiben dürfen.
Für bestimmte Geräte gelten noch engere
Verbotszeiten, und zwar dürfen auch von 07.00 Uhr - 09.00 Uhr und von
13.00 Uhr - 15.00 Uhr unter anderem nicht betrieben werden:
Grastrimmer und Graskantenschneider, Freischneider, Laubsammler
und Laubbläser!
Ausnahmen und weitere Ruhezeiten können beim Landrat
des Odenwaldkreises, Herrn Pichottka, Telefon 06062-70-277, email:
g.pichottka@odenwaldkreis.de
nachgefragt werden.
Bei Verstößen sprechen Sie bitte mit Ihrem Nachbarn.
Sollte dies nicht fruchten, wenden Sie sich bitte an die Polizei. Die
versucht, sich in den Frühjahrsmonaten verstärkt um diese Fragen zu
kümmern.
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