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Lärmverordnung
   31. Januar 2006
 
 


Merkblatt LÄRM
für motorbetriebene Geräte

Lärm nervt uns alle. Vor allem der Lärm, den wir nicht selber machen, dem wir aber ausgesetzt sind: Zu Beginn der schönen Jahreszeit, im Garten, auf der Terrasse,...

Stetig wächst die Zahl der motorbetriebenen Geräte.

Bitte nehmen Sie Rücksicht!

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Privatpersonen von 20.00 - 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen keine lärm erzeugenden Geräte betreiben dürfen.

Für bestimmte Geräte gelten noch engere Verbotszeiten, und zwar dürfen auch von 07.00 Uhr - 09.00 Uhr und von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr unter anderem nicht betrieben werden:
Grastrimmer und Graskantenschneider, Freischneider, Laubsammler und Laubbläser!

Ausnahmen und weitere Ruhezeiten können beim Landrat des Odenwaldkreises, Herrn Pichottka, Telefon 06062-70-277, email: g.pichottka@odenwaldkreis.de nachgefragt werden.

Bei Verstößen sprechen Sie bitte mit Ihrem Nachbarn. Sollte dies nicht fruchten, wenden Sie sich bitte an die Polizei. Die versucht, sich in den Frühjahrsmonaten verstärkt um diese Fragen zu kümmern.
 

 
 


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