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Sprechtage 2010
   04. Jan. 2010
 
 

Versorgungsamt

Sprechtage im Jahr 2010 des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales Darmstadt im Rathaus der Stadt Beerfelden - jeweils in der Zeit von 14.00 bis 16.30 Uhr.
 

21. Januar 18.März 20.Mai
     
15.Juli 09. September 11. November

Es wird gebeten, den beabsichtigten Besuch des Sprechtages dem Versorgungsamt (Tel. 06151/738-0) vorher mitzuteilen, damit evtl. vorhandene Aktenvorgänge zum Sprechtag mitgebracht werden können.

In Elterngeldangelegenheiten kann vor Ort keine Beratung erfolgen!!!

Für persönliche Vorsprachen beim Versorgungsamt in Darmstadt gelten folgende Sprechzeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr und Mittwoch zwischen 13.00 Uhr und 17.00 Uhr.

Die Ämter sind wie folgt zu erreichen:
Darmstadt: ' 06151/738-0, 06151/738-133, Email: havs-dar@havs-dar.hessen.de
 


VdK-Sprechtag

Jeweils am 4. Donnerstag im Monat bietet der VDK-Hessen-Thüringen weitere Beratungsstunden durch den VdK-Kreisverband Odenwaldkreis an.

Adam Kindlein berät von 15.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus der Stadt
Mitglieder und Interessierte zu folgenden Rechtsgebieten wie
Schwerbehindertenrecht (SBG IX), Rentenrecht, Kranken- und
Pflegeversicherung, Rehabilitation, Sozialhilfe nach BSHG, Unfallrecht
(Berufsgenossenschaften), Probleme von Schwerbehinderten im Beruf,
Kriegsopfer-/Soldatenentschädigungsrecht.
 


Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung

Der Sprechtag 2010 der Deutschen Rentenversicherung in Beerfelden findet am 06. Mai 2010 von 8.30 - 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.

Bei diesem Sprechtag können neben der allgemeinen Beratung in Rentenversicherungsangelegenheiten, Rentenberechnungen und Fragen zu Altersteilzeit auch Anträge auf Kontenklärung, Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten sowie Hinterbliebenenrenten gestellt werden.
Es ist jedoch erforderlich, einen Termin zu vereinbaren. Der Termin kann bei der Sozialverwaltung im Rathaus Beerfelden, Zimmer 1, oder telefonisch unter der Telefonnummer 06068/9303-27 oder 9303-11 vereinbart werden. Dazu wird die Rentenversicherungsnummer benötigt!

 

 
 

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