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Benutzerordnung
1. Die Stadtbücherei Beerfelden kann von allen
Einwohnern der Stadt Beerfelden benutzt werden.
2. Der Leser erhält eine Leihkarte. Diese ist bei jedem
Besuch der Bücherei vorzulegen, sie ist nicht übertragbar.
3. Die Bücherei ist donnerstags von 16.00 Uhr – 17.30 Uhr
geöffnet, Verlegungen werden rechtzeitig angekündigt.
4. Die Leihfrist beträgt acht Wochen. Die Leihgebühr kann
nach Ablauf verlängert werden, wenn das Buch nicht von
anderer Seite verlangt wird. Verliehene Bücher können
vorgemerkt werden.
5. Es ist untersagt, entliehene Bücher an Dritte
weiterzugeben.
6. Die Leihgebühr beträgt 0,10 € für jeden Band pro Woche.
7. Nach Ablauf der Leihfrist wird portopflichtig gemahnt.
Wiederholt säumige Leser können von der Benutzung der
Bücherei ausgeschlossen werden.
8. Die Büchereileitung ist berechtigt, entliehene Bücher
jederzeit zurück zufordern.
9. Die Bücher sind daheim mit größter Sorgfalt zu
behandeln. Für das Säubern und Instandsetzen von
beschriebenen, beschmutzen oder be- schädigten Büchern
kann Ersatz gefordert werden, für die Wieder- beschaffung
zerstörter oder verlorener Bücher ist der Buchbindertarif-
bzw. der Ladenpreis zu erstatten.
10. Wohnungswechsel ist sofort anzuzeigen.
11. Wer die Benutzungsordnung wiederholt oder erheblich
verletzt, kann von der Benutzung ausgeschlossen werden.
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