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Räum- und Streupflicht
  27. Dezember 2011
 
  Räum- und Streupflicht

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Verkehrsflächen sind nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Beerfelden verantwortlich für das Räumen der Gehwege vor ihrem Grundstück.

Mietvertragliche Regelungen berühren diese Pflicht und die Verantwortung nicht. Mehrere Eigentümer sind gemeinsam verantwortlich. Wird die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, haften ausschließlich die verantwortlichen Grundstückseigentümer.


Räum- und Streuarbeiten

Die Verpflichteten haben die Gehwege an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20 Uhr soweit wie möglich von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen, etwa Sand oder Splitt, jedoch nicht mit ätzenden Mitteln ausreichend zu bestreuen. Das Streuen von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen zulässig.


Ablagerungen von Eis und Schnee

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der geräumten Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlauf-schächte und Füßgängerüberwege sind ebenfalls frei zu halten.

Verboten ist die in letzter Zeit öfters festgestellte Unart, den Schnee zum Teil bis zur Straßenmitte oder auf die andere Straßenseite zu werfen. Hierdurch können zusätzliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer entstehen!


Behinderung des Winterdienstes durch parkende Fahrzeuge

Bei stärkeren Schneefällen kann der Bauhof, die Straßen nur räumen, wenn Sie Ihre Fahrzeuge auf den vorgesehenen Stellplätzen abstellen und die Räume soweit es geht freihalten. Wenn die Straßen so zugeparkt werden, dass durch das Räumen möglicherweise parkende Fahrzeuge beschädigt werden könnten, so werden diese entsprechenden Straßen nicht geräumt. Ebenfalls weisen wir aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin, unbedingt Hecken, Sträucher und Äste, die in den Verkehrsraum (auch Bürgersteig) hineinragen dringend zu-rückzuschneiden, da ansonsten auch hier kein Winterdienst garantiert werden kann.

 
 
 


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