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Räum- und
Streupflicht
Die Eigentümer von Grundstücken an
öffentlichen Verkehrsflächen sind nach der Straßenreinigungssatzung
der Stadt Beerfelden verantwortlich für das Räumen der Gehwege vor
ihrem Grundstück.
Mietvertragliche Regelungen berühren diese
Pflicht und die Verantwortung nicht. Mehrere Eigentümer sind gemeinsam
verantwortlich. Wird die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, haften
ausschließlich die verantwortlichen Grundstückseigentümer.
Räum- und Streuarbeiten
Die Verpflichteten haben die Gehwege an Werktagen von
7.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20
Uhr soweit wie möglich von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte
mit geeigneten abstumpfenden Stoffen, etwa Sand oder Splitt, jedoch
nicht mit ätzenden Mitteln ausreichend zu bestreuen. Das Streuen von
Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder
starken Steigungen zulässig.
Ablagerungen von Eis und Schnee
Der
geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der geräumten Gehbahn so
zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlauf-schächte und Füßgängerüberwege
sind ebenfalls frei zu halten.
Verboten ist die in letzter
Zeit öfters festgestellte Unart, den Schnee zum Teil bis zur
Straßenmitte oder auf die andere Straßenseite zu werfen. Hierdurch
können zusätzliche Gefahren für Verkehrsteilnehmer entstehen!
Behinderung des Winterdienstes
durch parkende Fahrzeuge
Bei stärkeren
Schneefällen kann der Bauhof, die Straßen nur räumen, wenn Sie Ihre
Fahrzeuge auf den vorgesehenen Stellplätzen abstellen und die Räume
soweit es geht freihalten. Wenn die Straßen so zugeparkt werden, dass
durch das Räumen möglicherweise parkende Fahrzeuge beschädigt werden
könnten, so werden diese entsprechenden Straßen nicht geräumt.
Ebenfalls weisen wir aus gegebenem Anlass nochmals darauf hin,
unbedingt Hecken, Sträucher und Äste, die in den Verkehrsraum (auch
Bürgersteig) hineinragen dringend zu-rückzuschneiden, da ansonsten
auch hier kein Winterdienst garantiert werden kann.
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