Stadtverwaltung

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Stadthaushalt 2011
   
 
 

Haushaltssatzung
der Stadt Beerfelden für das Haushaltsjahr 20
11


Aufgrund der §§ 114 a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung am 15.03.2011 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
 

im Ergebnishaushalt
 
   
im ordentlichen Ergebnis
 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
 
9.538.616,00 Euro
10.285.678,00 Euro

0,00 Euro
0,00 Euro
  mit einem Fehlbedarf von 747.062,00 Euro 
 
im Finanzhaushalt
 
   

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
-276.154,00 Euro
  und dem Gesamtbetrag der
 
 
  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
 
374.700,00 Euro 859.730,00 Euro
  Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von
485.000,00 Euro
212.700,00 Euro

488.884,00 Euro
  festgesetzt.  
 

§ 2
 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 485.000,00 Euro festgesetzt.

     

§ 3
 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.

 
§ 5
 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf



320 v. H.

270 v. H.

   
2. Gewerbesteuer auf

340 v. H.

   

§ 6
 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
 


Beerfelden, den 15.03.2011
Der Magistrat

Görig, Bürgermeister

 

 

 


 

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