Stadtverwaltung

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Stadthaushalt 2010
   
 
 

Haushaltssatzung
der Stadt Beerfelden für das Haushaltsjahr 20
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Aufgrund der §§ 114 a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. I S. 757), hat die Stadtverordnetenversammlung am 23.03.201 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
 

im Ergebnishaushalt
 
   
im ordentlichen Ergebnis
 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
 
9.096.553,00 Euro
10.131.208,00 Euro

0,00 Euro
0,00 Euro
  mit einem Fehlbedarf von 1.034.655,00 Euro 
 
im Finanzhaushalt
 
   

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
-474.007,00 Euro
  und dem Gesamtbetrag der
 
 
  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
 
746.780,00 Euro 1.699.350,00 Euro
  Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
mit einem Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von
950,000,00 Euro
195.000,00 Euro

671.577,00 Euro

  festgesetzt.  
 

§ 2
 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 950.000,00 Euro festgesetzt.

     

§ 3
 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.

 
§ 5
 
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf



320 v. H.

270 v. H.

   
2. Gewerbesteuer auf

340 v. H.

   

§ 6
 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
 


Beerfelden, den 23.03.2010
Der Magistrat

Görig, Bürgermeister

 

 

 


 

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