Stadtverwaltung

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Erläuterungen zum Haushaltsplan
   April 2010
 
 

Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Beerfelden
für das Haushaltsjahr 2010

 A) Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr 2008

Die Haushaltssatzung mit dem letzten kameralen Haushaltsplan zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und den entsprechenden Anlagen, den Stellenplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2008 hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11. März 2008 verabschiedet.

 

Dabei wurden im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen auf 10.889.659 €
die Ausgaben auf 10.889.659 €
und im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf je
festgesetzt.
1.667.640 €
Mit der am 28. Oktober 2008 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung ist das Haushaltsvolumen
 
 
im Verwaltungshaushalt bei den Einnahmen und Ausgaben
um 135.750 € auf
erhöht worden.
11.025.409 €
Im Vermögenshaushalt ist das Haushaltsvolumen um 217.720 € auf 1.885.360 €
erhöht worden
2. Rechnungsergebnis
Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2008
ergibt folgendes Bild:
 
a) Verwaltungshaushalt
 
 
Endgültiges Anordnungssoll der Einnahmen 11.040.269,20 €
Endgültiges Anordnungssoll der Ausgaben 11.040.269,20 €*
b) Vermögenshaushalt
Endgültiges Anordnungssoll der Einnahmen 1.682.771,26 €*
Neue Haushaltseinnahmereste + 98.700,00   € 
Abgang alter Haushaltseinnahmereste - 100.153,03   €
1.681.318,23 €
Endgültiges Anordnungssoll der Ausgaben 1.836.274,49 €*
Abgang alter Haushaltsausgabereste - 154.956,26   €
bereinigtes Ausgabesoll 1.681.318,23   €
*Die Abschlussbuchungen „Zuführung an den Vermögenshaushalt“ 162.277,33 €
sowie „Zuführung an die allgemeine Rücklage“ 849.028,76 €
sind in dieser Aufstellung enthalten, konnten jedoch programmtechnisch nicht mehr eingearbeitet werden. Der Soll-Bestand der Allgemeinen Rücklage
hätte zum 31.12.2008
betragen.
917.835,26 €
Mit der Einführung der Doppik ab dem Jahr 2010 gibt es diese kamerale Soll-Rücklage jedoch nicht mehr.
Der Bestand an „liquiden Mitteln“ zum 01.01.2009 betrug lediglich
 

374.032,00 €

Daneben besteht ein hoher Betrag von Forderungen (kameral: Kasseneinnahmereste), die im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz zu bewerten sind, wobei voraussichtlich ein hoher Betrag wertberichtigt bzw. abgeschrieben werden muss.
B) Überblick über die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2009

Gemäß den gesetzlichen Regelungen und der Festlegung in der Hauptsatzung der Stadt Beerfelden finden ab dem Jahr 2009 für den Haushalt der Stadt Beerfelden die Grundsätze der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, bestehend aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan, die Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17. März 2009 verabschiedet.
Dabei wurde im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
ein Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 9.709.979,00 €
ein Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 10.249.255,00 €
festgesetzt
Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt betrug demnach 539.276,00 €
Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 883.545,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.807.650,00 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
wurde auf
264.155,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf
146.650,00 €
festgesetzt.
Mit der am 24. November 2009 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde
 
im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
der Gesamtbetrag der Erträge um 116.680,00 € auf 9.593.299,00 €
vermindert
der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 74.925,00 € auf 10.324.180,00 €
erhöht.
Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt hat sich damit erhöht auf 730.881,00 €
Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der
 
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit um 194.770,00 € auf 688.775,00 €
vermindert
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit um 18.140,00 € auf 1.789.510,00 €
vermindert.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
wurde um 346.845,00 € erhöht auf
611.000,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
blieb unverändert bei
146.650,00 €


C) Voraussichtliche Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2010

Für das Jahr 2010 wird nunmehr der zweite doppische Haushalt der Stadt Beerfelden vorgelegt. Stand bereits der Haushaltsplan 2009 unter dem Vorzeichen negativer Steuerentwicklungen in Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise so hat sich die Ausgangslage in diesem Jahr nochmals dramatisch verschlechtert. So hat sich das geplante Jahresergebnis für das Produkt „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ gegenüber dem Vorjahr nochmals um ca. 303.000,00 € verschlechtert. Alleine diese Zahl verdeutlicht, dass ein Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses im Ergebnishaushalt in weite Ferne gerückt ist. Um die Liquidität zu sichern, ist eine Erhöhung des Gesamtbetrages der Kassenkredite auf 1.500.000,00 € erforderlich. Die nicht durch Zuweisungen bzw. Beiträge gedeckten Ausgaben zur Finanzierung begonnener und neuer Investitionsmaßnahmen können nur durch weitere Kreditaufnahmen finanziert werden. So wird sich die Stadt Beerfelden noch weiter verschulden müssen um notwendige Maßnahmen wie z. B. den Austausch von Kanal- und Wasserleitungsrohren im Zuge der Sanierung von Landesstraßen finanzieren zu können.

Der Haushalt besteht aus der Haushaltssatzung mit Anlagen. Hierzu gehört der Haushaltsplan, der aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan besteht. Der Gesamthaushalt besteht aus dem Gesamtergebnishaushalt sowie dem Gesamtfinanzhaushalt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von
1.034.655,00 € aus.

Im Finanzhaushalt beträgt der Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres 671.577,00 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite muss von bisher 800.000,00 € auf 1.500.000,00 € erhöht werden.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 950.000,-- € festgelegt.

Nachfolgend werden die Ansätze des Gesamtergebnis- sowie des Gesamtfinanzhaushaltes näher erläutert




In der nachfolgenden Pdf-Datei zum herunterladen werden die Ansätze des Gesamtergebnis- sowie des Gesamtfinanzhaushaltes näher erläutert. Zum download

 
 

 

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