Stadtverwaltung

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Erläuterungen zum Haushaltsplan
   Märzl 2011
 
 

Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Beerfelden
für das Haushaltsjahr 2011

 A) Überblick über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Haushaltsjahr 2009

Gemäß den gesetzlichen Regelungen und der Festlegung in der Hauptsatzung der Stadt Beerfelden finden ab dem Jahr 2009 für den Haushalt der Stadt Beerfelden die Grundsätze der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, bestehend aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan, die Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17. März 2009 verabschiedet.

 

Dabei wurde im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
ein  Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 9.709.979,00 €
ein Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 10.249.255,00 €
festgesetzt.
Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt betrug demnach 539.276,00 €
Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
festgesetzt.
883.545,00 €
1.807.650,00 €
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierunstätigkeit
wurde auf
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
wurde auf
264.155,00 €

146.650,00 €
festgesetzt.
   
Mit der am 24. November 2009 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
1. Nachtragshaushaltssatzung wurde
im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
der Gesamtbetrag der Erträge um 116.680,00 € auf 9.593.299,00 €
vermindert
der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 74.925,00 € auf
erhöht.
10.324.180,00 €
Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt hat sich damit erhöht auf 730.881,00 €
Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der  
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um 194.770,00 € auf 688.775,00 €
vermindert.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um 18.140,00 € auf 1.789.510,00 €
vermindert.  
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  
wurde um 346.845,00 € erhöht auf 611.000,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  
blieb unverändert bei 146.650,00 €
   
Da die Eröffnungsbilanz für die Stadt Beerfelden noch nicht fertig gestellt ist, konnten die Abschlussbuchungen für das Haushaltsjahr 2009 noch nicht durchgeführt und somit noch kein endgültiger Jahresabschluss erstellt werden. Aufgrund der vorliegenden Zahlen lässt sich jedoch ersehen, dass sich der ausgewiesene Fehlbetrag im Ergebnishaushalt reduzieren wird, wobei ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis weiterhin nicht erreicht werden kann.
   
B) Überblick über die Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2010

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, bestehend aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan, die Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 23. März 2010 verabschiedet.
Dabei wurde im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis
ein Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 9.096.553,00 €
ein Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von 10.131.208,00 €
festgesetzt
Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt betrug demnach 1.034.655,00 €
Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 746.780,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.699.350,00 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
wurde auf
950.000,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf
195.000,00 €
festgesetzt.
In den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08. sowie am 26.10.2010 wurde die Stadtverordnetenversammlung über den Stand des Haushaltsvollzuges unterrichtet. Da sich nach der am 26.10. vorgelegten Aufstellung der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt verringern wird und im Finanzhaushalt kein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird, wurde vom Erlass einer Nachtragssatzung abgesehen.
 
   


C) Voraussichtliche Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2011

Obwohl sich abzeichnet, dass sich die Rechnungsergebnisse der Haushaltsjahre 2009 und 2010 gegenüber den Haushaltsansätzen positiver entwickeln werden, kann bezüglich der finanziellen Situation unserer Stadt weiterhin keine Entwarnung gegeben werden. Auch im Haushaltsjahr 2011 muss im Ergebnishaushalt wieder ein Fehlbetrag von ca. 747.000 EUR ausgewiesen werden. Auf der Ertragsseite machen sich höhere Ansätze bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer positiv bemerkbar. Auch der Ansatz für die Schlüsselzuweisung hat sich gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die höheren Schlüsselzuweisungen ergeben sich jedoch hauptsächlich aus den der Berechnung zugrunde liegenden geringen Steuererträgen der Stadt Beerfelden im 2. Quartal 2009. Dass sich die Schlüsselzuweisungen nach Inkrafttreten des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2011 nicht noch stärker reduzieren, ist der vorgezogenen Spitzabrechnung des Jahres 2010 zu verdanken. Diese Zusatzeinnahmen müsste das Land spätestens 2012/2013 jedoch ohnehin an die Kommunen weitergeben.

Durch die Verringerung der durch das Land gewährten Investitionspauschale um fast 50.000,00 € gegenüber dem Vorjahr, werden der Stadt weitere Mittel für notwendige Investitionen entzogen. Erforderliche Finanzmittel für die Fertigstellung bereits begonnener Investitionsvorhaben, für dringend notwendige Maßnahmen in den Bereichen Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung und Straßenbau sowie für Beschaffungen, die uns vom Land vorgegeben werden (Einführung Digitalfunk), stehen nicht zur Verfügung.

So müssen auch in diesem Haushaltsjahr wieder Kreditaufnahmen getätigt werden; die Verschuldung der Stadt Beerfelden wird sich damit weiter erhöhen.


Der Haushalt besteht aus der Haushaltssatzung mit Anlagen. Hierzu gehört der Haushaltsplan, der aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan besteht. Der Gesamthaushalt besteht aus dem Gesamtergebnishaushalt sowie dem Gesamtfinanzhaushalt.

Der Entwurf der Haushaltssatzung weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von
747.062,00 € aus.

Im Finanzhaushalt beträgt der Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres 488.884,00 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt bei 1.500.000,00 €.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 485.000,00 € festgelegt.




In der nachfolgenden Pdf-Datei zum herunterladen werden die Ansätze des Gesamtergebnis- sowie des Gesamtfinanzhaushaltes näher erläutert. Zum download

 
 

 

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