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A) Überblick über die Haushaltswirtschaft
im abgelaufenen Haushaltsjahr 2009
Gemäß den gesetzlichen Regelungen und der Festlegung in der
Hauptsatzung der Stadt Beerfelden finden ab dem Jahr 2009 für den
Haushalt der Stadt Beerfelden die Grundsätze der doppelten
Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung. Die Haushaltssatzung mit
dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, bestehend aus dem
Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan, die
Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm hat die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 17. März 2009
verabschiedet.
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Dabei wurde im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis |
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ein Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von |
9.709.979,00 € |
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ein Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von |
10.249.255,00 € |
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festgesetzt. |
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Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt betrug demnach |
539.276,00 € |
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Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf festgesetzt. |
883.545,00 € 1.807.650,00 € |
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierunstätigkeit
wurde auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit wurde auf |
264.155,00 €
146.650,00 € |
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festgesetzt. |
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Mit der am 24. November 2009 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 1.
Nachtragshaushaltssatzung wurde |
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im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis |
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der Gesamtbetrag der Erträge um 116.680,00 € auf |
9.593.299,00 € |
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vermindert |
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der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 74.925,00 € auf
erhöht. |
10.324.180,00 € |
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Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt hat sich damit erhöht auf |
730.881,00 € |
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Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um 194.770,00 € auf |
688.775,00 € |
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vermindert. |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit um 18.140,00 € auf |
1.789.510,00 € |
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vermindert. |
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Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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wurde um 346.845,00 € erhöht auf |
611.000,00 € |
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der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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blieb unverändert bei |
146.650,00 € |
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Da die Eröffnungsbilanz für die Stadt Beerfelden noch nicht
fertig gestellt ist, konnten die Abschlussbuchungen für das
Haushaltsjahr 2009 noch nicht durchgeführt und somit noch kein
endgültiger Jahresabschluss erstellt werden. Aufgrund der
vorliegenden Zahlen lässt sich jedoch ersehen, dass sich der
ausgewiesene Fehlbetrag im Ergebnishaushalt reduzieren wird,
wobei ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis weiterhin nicht
erreicht werden kann. |
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B) Überblick über die Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres 2010
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2010, bestehend aus dem Gesamthaushalt, den
Teilhaushalten und dem Stellenplan, die Ergebnis- und
Finanzplanung und das Investitionsprogramm hat die
Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 23. März 2010
verabschiedet. |
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Dabei wurde im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis |
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ein Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von |
9.096.553,00 € |
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ein Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von |
10.131.208,00 € |
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festgesetzt |
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Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt betrug demnach |
1.034.655,00 € |
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Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
746.780,00 € |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
1.699.350,00 € |
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festgesetzt. |
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Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
wurde auf |
950.000,00 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf |
195.000,00 € |
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festgesetzt. |
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In den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung vom 24.08.
sowie am 26.10.2010 wurde die Stadtverordnetenversammlung über
den Stand des Haushaltsvollzuges unterrichtet. Da sich nach
der am 26.10. vorgelegten Aufstellung der Fehlbetrag im
Ergebnishaushalt verringern wird und im Finanzhaushalt kein
erheblicher Fehlbetrag entstehen wird, wurde vom Erlass einer
Nachtragssatzung abgesehen. |
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C) Voraussichtliche Entwicklung der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres 2011
Obwohl sich abzeichnet, dass sich die Rechnungsergebnisse der
Haushaltsjahre 2009 und 2010 gegenüber den Haushaltsansätzen
positiver entwickeln werden, kann bezüglich der finanziellen
Situation unserer Stadt weiterhin keine Entwarnung gegeben werden.
Auch im Haushaltsjahr 2011 muss im Ergebnishaushalt wieder ein
Fehlbetrag von ca. 747.000 EUR ausgewiesen werden. Auf der
Ertragsseite machen sich höhere Ansätze bei der Gewerbesteuer und
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer positiv bemerkbar. Auch
der Ansatz für die Schlüsselzuweisung hat sich gegenüber dem
Vorjahr verbessert. Die höheren Schlüsselzuweisungen ergeben sich
jedoch hauptsächlich aus den der Berechnung zugrunde liegenden
geringen Steuererträgen der Stadt Beerfelden im 2. Quartal 2009.
Dass sich die Schlüsselzuweisungen nach Inkrafttreten des
Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2011 nicht noch stärker
reduzieren, ist der vorgezogenen Spitzabrechnung des Jahres 2010
zu verdanken. Diese Zusatzeinnahmen müsste das Land spätestens
2012/2013 jedoch ohnehin an die Kommunen weitergeben.
Durch die Verringerung der durch das Land gewährten
Investitionspauschale um fast 50.000,00 € gegenüber dem Vorjahr,
werden der Stadt weitere Mittel für notwendige Investitionen
entzogen. Erforderliche Finanzmittel für die Fertigstellung
bereits begonnener Investitionsvorhaben, für dringend notwendige
Maßnahmen in den Bereichen Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung
und Straßenbau sowie für Beschaffungen, die uns vom Land
vorgegeben werden (Einführung Digitalfunk), stehen nicht zur
Verfügung.
So müssen auch in diesem Haushaltsjahr wieder
Kreditaufnahmen getätigt werden; die Verschuldung der Stadt
Beerfelden wird sich damit weiter erhöhen.
Der Haushalt
besteht aus der Haushaltssatzung mit Anlagen. Hierzu gehört der
Haushaltsplan, der aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und
dem Stellenplan besteht. Der Gesamthaushalt besteht aus dem
Gesamtergebnishaushalt sowie dem Gesamtfinanzhaushalt.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung weist im Ergebnishaushalt einen
Fehlbedarf von 747.062,00 € aus.
Im Finanzhaushalt
beträgt der Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres 488.884,00
€.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt bei
1.500.000,00 €.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
485.000,00 € festgelegt.

In der nachfolgenden Pdf-Datei zum herunterladen werden die
Ansätze des Gesamtergebnis- sowie des Gesamtfinanzhaushaltes näher
erläutert.
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