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A) Überblick über die Haushaltswirtschaft
im abgelaufenen Haushaltsjahr 2008
Die Haushaltssatzung mit dem letzten kameralen Haushaltsplan zum
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt und den entsprechenden Anlagen,
den Stellenplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr
2008 hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.
März 2008 verabschiedet.
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Dabei wurden im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen auf |
10.889.659 € |
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die Ausgaben auf |
10.889.659 € |
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und im Vermögenshaushalt die Einnahmen und Ausgaben auf je
festgesetzt. |
1.667.640 € |
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Mit der am 28. Oktober 2008 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 1.
Nachtragshaushaltssatzung ist das Haushaltsvolumen
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im Verwaltungshaushalt bei den Einnahmen und Ausgaben
um 135.750 € auf
erhöht worden. |
11.025.409 € |
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Im Vermögenshaushalt ist das Haushaltsvolumen um 217.720 € auf |
1.885.360 € |
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erhöht worden |
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2. Rechnungsergebnis |
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Der Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2008
ergibt folgendes Bild: |
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a) Verwaltungshaushalt
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Endgültiges Anordnungssoll der Einnahmen |
11.040.269,20 € |
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Endgültiges Anordnungssoll der Ausgaben |
11.040.269,20 €* |
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b) Vermögenshaushalt |
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Endgültiges Anordnungssoll der Einnahmen |
1.682.771,26 €* |
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Neue Haushaltseinnahmereste |
+ 98.700,00 € |
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Abgang alter Haushaltseinnahmereste |
- 100.153,03 € |
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1.681.318,23 € |
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Endgültiges Anordnungssoll der Ausgaben |
1.836.274,49 €* |
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Abgang alter Haushaltsausgabereste |
- 154.956,26 € |
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bereinigtes Ausgabesoll |
1.681.318,23 € |
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*Die Abschlussbuchungen „Zuführung an den Vermögenshaushalt“
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162.277,33 € |
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sowie „Zuführung an die allgemeine Rücklage“ |
849.028,76 € |
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sind in dieser Aufstellung enthalten, konnten jedoch
programmtechnisch nicht mehr eingearbeitet werden. Der
Soll-Bestand der Allgemeinen Rücklage
hätte zum 31.12.2008
betragen. |
917.835,26 € |
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Mit der Einführung der Doppik ab dem Jahr 2010 gibt es diese
kamerale Soll-Rücklage jedoch nicht mehr.
Der Bestand an „liquiden Mitteln“ zum 01.01.2009 betrug
lediglich |
374.032,00 € |
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Daneben besteht ein hoher Betrag von Forderungen (kameral:
Kasseneinnahmereste), die im Rahmen der Erstellung der
Eröffnungsbilanz zu bewerten sind, wobei voraussichtlich ein
hoher Betrag wertberichtigt bzw. abgeschrieben werden muss. |
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B) Überblick über die Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres 2009
Gemäß den gesetzlichen Regelungen und der Festlegung in
der Hauptsatzung der Stadt Beerfelden finden ab dem Jahr 2009
für den Haushalt der Stadt Beerfelden die Grundsätze der
doppelten Buchführung (kommunale Doppik) Anwendung. Die
Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2009, bestehend aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und
dem Stellenplan, die Ergebnis- und Finanzplanung und das
Investitionsprogramm hat die Stadtverordnetenversammlung in
ihrer Sitzung am 17. März 2009 verabschiedet. |
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Dabei wurde im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis |
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ein Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von |
9.709.979,00 € |
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ein Gesamtbetrag der Aufwendungen in Höhe von |
10.249.255,00 € |
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festgesetzt |
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Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt betrug demnach |
539.276,00 € |
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Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
883.545,00 € |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
1.807.650,00 € |
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festgesetzt. |
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Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
wurde auf |
264.155,00 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf |
146.650,00 € |
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festgesetzt. |
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Mit der am 24. November 2009 von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen 1.
Nachtragshaushaltssatzung wurde
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im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis |
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der Gesamtbetrag der Erträge um 116.680,00 € auf |
9.593.299,00 € |
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vermindert |
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der Gesamtbetrag der Aufwendungen um 74.925,00 € auf |
10.324.180,00 € |
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erhöht. |
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Der Fehlbedarf im Ergebnishaushalt hat sich damit erhöht auf |
730.881,00 € |
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Im Finanzhaushalt wurde der Gesamtbetrag der
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit um 194.770,00 € auf |
688.775,00 € |
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vermindert |
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Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit um 18.140,00 € auf |
1.789.510,00 € |
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vermindert. |
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Der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
wurde um 346.845,00 € erhöht auf |
611.000,00 € |
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der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
blieb unverändert bei |
146.650,00 € |
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C) Voraussichtliche Entwicklung der Haushaltswirtschaft des
Haushaltsjahres 2010
Für das Jahr 2010 wird nunmehr der zweite doppische Haushalt der
Stadt Beerfelden vorgelegt. Stand bereits der Haushaltsplan 2009
unter dem Vorzeichen negativer Steuerentwicklungen in Folge der
weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise so hat sich die
Ausgangslage in diesem Jahr nochmals dramatisch verschlechtert. So
hat sich das geplante Jahresergebnis für das Produkt „Steuern,
allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ gegenüber dem Vorjahr
nochmals um ca. 303.000,00 € verschlechtert. Alleine diese Zahl
verdeutlicht, dass ein Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses im
Ergebnishaushalt in weite Ferne gerückt ist. Um die Liquidität zu
sichern, ist eine Erhöhung des Gesamtbetrages der Kassenkredite
auf 1.500.000,00 € erforderlich. Die nicht durch Zuweisungen bzw.
Beiträge gedeckten Ausgaben zur Finanzierung begonnener und neuer
Investitionsmaßnahmen können nur durch weitere Kreditaufnahmen
finanziert werden. So wird sich die Stadt Beerfelden noch weiter
verschulden müssen um notwendige Maßnahmen wie z. B. den Austausch
von Kanal- und Wasserleitungsrohren im Zuge der Sanierung von
Landesstraßen finanzieren zu können.
Der Haushalt besteht aus der Haushaltssatzung mit Anlagen. Hierzu
gehört der Haushaltsplan, der aus dem Gesamthaushalt, den
Teilhaushalten und dem Stellenplan besteht. Der Gesamthaushalt
besteht aus dem Gesamtergebnishaushalt sowie dem
Gesamtfinanzhaushalt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung weist im Ergebnishaushalt einen
Fehlbedarf von
1.034.655,00 € aus.
Im Finanzhaushalt beträgt der Finanzmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres 671.577,00 €.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite muss von bisher 800.000,00 €
auf 1.500.000,00 € erhöht werden.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010
zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf
950.000,-- € festgelegt.
Nachfolgend werden die Ansätze des Gesamtergebnis- sowie des
Gesamtfinanzhaushaltes näher erläutert

In der nachfolgenden Pdf-Datei zum herunterladen werden die
Ansätze des Gesamtergebnis- sowie des Gesamtfinanzhaushaltes näher
erläutert.
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