Für die Gültigkeit der hier aufgeführten Satzungen kann keine
Gewähr übernommen werden.
Satzungen (auch Änderungen oder Ergänzungen bestehender Satzungen)
der Stadt Beerfelden, werden gemäß unserer Hauptsatzung in der
Wochenzeitung "Oberzent aktuell" öffentlich bekanntgemacht.