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Hochwasserrückhaltebecken
Marbach-Stausee
Zur Regulierung der Mümling und ihrer Nebenbäche
errichtete der Wasserverband Mümling 1978-82 für
rund 31 Millionen Mark am Unterlauf des Marbachs ein Hochwasser-Rückhaltebecken,
das sich auf den Gemarkungen dreier Kommunen ausbreitet. Es
erfasst mit ca. 56 Quadratkilometern 15 Prozent des Einzugsgebiets
der Mümling. Der Erdstaudamm hat eine Höhe von 18
Metern, eine Breite am Fuß von 80 Metern, eine obere
Breite von neun Metern und eine Kronenlänge von 150 Metern.
Die Abdichtung des Dammes besteht aus einer Asphaltbetonhaut,
die sich außen an der Stauseite befindet. Die Wasserabgabe
erfolgt über ein im Talgrund verlegtes Rohrleitungssystem
das automatisch oder von Hand gesteuert werden kann. Als Sicherheitseinrichtung
dient ein Überlaufturm mit maximal 50 Kubikmetern pro
Sekunde. Die Dauerstaufläche beträgt 22 Hektar;
in gefülltem Zustand wird eine Fläche von 49 Hektar
erreicht. Am Beginn des Stausees verhindert ein Kies- und
Geröllfang den Eintritt von größeren Sand-
und Gesteinsmassen.
Seit dem Jahr 1993 erzeugt eine Turbinenanlage mit Generator
rund 360.000 Kilowatt Strom jährlich, der vom Wasserverband
und der HEAG gemeinsam vermarktet wird.
Freizeit und Erholung
Die Nutzung des Stausees
ist in drei Bereiche eingeteilt.
Direkt hinter der Staumauer ist der Vogelschutzbereich mit einer kleinen
Insel. Dieser Bereich darf nicht betreten und nicht mit
Booten befahren werden.
Zu beachten ist, dass Motorboote generell den See nicht
befahren dürfen.
Angeln ist erlaubt, jedoch nur mit Fischereischein und
Angelkarte. Angelkarten sind erhältlich im Gasthaus
Willenbücher, Siegfriedstr. 3, Beerfelden-Hetzbach
Kartenpreise: Tageskarte 10,00 €, Wochenkarte 30,00 €,
Jahreskarte 160,00 € (ist nur beim Landratsamt, Abt. Umwelt u. Jagd
erhältlich)
Daran angrenzend ist der Bade- und Vergnügungsbereich. Der
hintere Teil des Sees steht dem Surf- und
Segelsport zur Verfügung. Um den See führt ein drei
Kilometer langer Wanderweg. Für dieses beliebte Naherholungsgebiet
stehen Parkplätze zur Verfügung.

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