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Die Stiftung: |
Die Stiftung „Jugend-Förderpreis für Beerfelder Vereine“
wurde am 15. Dezember 2008 von einem Beerfelder
Bürger errichtet und durch das Regierungspräsidium Darmstadt am
09. Januar 2009 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts
anerkannt. |
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Förderbereich: |
Die Stiftung fördert Maßnahmen und Projekte von Vereinen, die die
besten Leistungen in der Jugendarbeit erbracht haben.
Sie fördert Maßnahmen und Projekte für eine sinnvolle,
insbesondere mit dem Ziel der Persönlichkeits- und
Allgemeinbildung oder der fürsorglichen Betreuung verbundenen
Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen. |
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Förderkriterien: |
Die Förderentscheidung orientiert sich u. a. an folgenden
Kriterien:
• das Beschreiten neuer Wege oder die Umsetzung
fantasievoller, innovativer Ideen,
• die Dringlichkeit und Bedeutung des einzelnen Vorhabens,
• der Modell- oder Pilotcharakter eines Vorhabens,
• die Notwendigkeit einer Unterstützung als Voraussetzung für die
Realisierung einer Maßnahme oder eines Projektes.
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
• laufende Betriebs- oder Unterhaltungskosten, sowie
• Maßnahmen und Projekte, deren Durchführung Pflichtaufgabe
anderer Institutionen ist, z. B. Ausstattung von Schul-AGs,
Gestaltung von Pausen-höfen, Renovierungsarbeiten an kommunalen
Gebäuden und Einrichtungen.
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Wer kann Fördermittel erhalten? |
Die Stiftung fördert im Rahmen des Stiftungszwecks und der zur
Verfügung stehenden Fördermittel Projekte und Maßnahmen für
Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die von Beerfelder
Vereinen durchgeführt werden. |
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Höhe der Förderung: |
Ausgelobt werden drei Geldpreise und Trostpreise, deren Höhe sich
aus dem jährlichen Stiftungsertrag ergibt. |
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Von wem und wie ist ein Antrag einzureichen? |
Antragsberechtigt sind Vereine aus Beerfelden und den Stadtteilen.
Anträge sind schriftlich einzureichen und sollten eine Darstellung
der besonderen Arbeit in der Jugendarbeit beinhalten. |
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Wer entscheidet über die Förderpreisvergabe? |
Für die Entscheidung über die Vergabe der Förderpreise ist nach
der Stiftungssatzung der Stiftungsvorstand zuständig. Dessen
Entscheidungen sind verbindlich und nicht anfechtbar. Der
Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
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Termine! |
Anträge für die Vergabe der jährlichen Förderpreise sind bis zum
28. Februar des Folgejahres einzureichen.
Der Stiftungsvorstand entscheidet zeitnah über die eingereichten
Anträge und bestimmt anschließend den Übergabetermin der
Förderpreise.
Weitere Auskünfte und Hinweise sind bei der nachstehend genannten
Adresse zu erhalten.
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Adresse: |
Stiftung „Jugend-Förderpreis für Beerfelder Vereine“
Metzkeil 1
64743 Beerfelden
E-Mail:
gottfried.goerig@beerfelden.de |
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Stiftungsorgane: |
Stiftungsvorstand
Gottfried Görig, Bürgermeister
Franz Müller, z. Zt. 1. Vorsitzender des Männergesangvereins
Beerfelden
Klaus Blum, z. Zt. 1. Vorsitzender des Verkehrs- und
Gewerbevereins Beerfelden
Stiftungsbeirat
Landrat des Odenwaldkreises, Dietrich Kübler
Jochen Allmann, Rechtsanwalt und Notar
Jürgen Mühlhäuser, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer |
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Sonstiges: |
Die Förderung bezieht sich auf die Vereine der Stadt Beerfelden
und deren Stadtteile.
Neben der Antragsförderung kann die Stiftung auch selbst
Initiative im Rahmen ihres Stiftungszwecks ergreifen.
Die zweckgerichtete Verwendung der Förderpreise ist in
geeigneter Form nachzuweisen.
Die Förderpreise werden in geeigneter Weise der Öffentlichkeit
bekannt gemacht. |
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„Nicht nur das Kapital für den Erfolg einer solchen Stiftung zum
Gemeinwohl ist ausschlaggebend, sondern vielmehr der Einsatz jener
Bürger, die dann mit ihrem uneigennützigen Zeitaufwand das
Gelingen ermöglichen. So gesehen gehört schon im voraus auch der
Dank den Vereinsvorsitzenden, die im Interesse der Jugendförderung
hoffentlich viel Engagement und spezifische Ideen für den
Nachwuchs ihrer Vereine erarbeiten, die dann mit den Preisen aus
den Stiftungserträgen finanziert werden können“, so die Worte des
Stifters und damit die Aufforderung an alle Vereinsvorsitzenden,
bei diesem Projekt mit Kraft und Tat mitzumachen. |
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Es würde uns freuen, wenn die Stiftung durch viele Anträge eine
große Resonanz erfahren würde.
Der Stiftungsvorstand

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Stiftungssatzung
hier als Pdf-Datei zum herunterladen, |
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